BVerfG-Urteil: Klimaschutzgesetz geht nicht weit genug

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil am 29. April festgestellt, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz viel zu kurz greift. Die Bundesregierung wurde verpflichtet, hier deutlich nachzulegen. Das Urteil erging aufgrund einer Verfassungsbeschwerde mehrerer Klimaschützer*innen, darunter Fridays for Future.

Es wurde bestätigt, dass ein erhebliches Handlungserfordernis besteht. Klimaschutz muss konsequent und ernsthaft umgesetzt werden. Außerdem bestätigte sich, dass der Eindruck nicht trügte, dass es sich bei einigen Politiker*innen nur um ein im Wahlkampf gut klingendes aber offenbar nicht ernstgemeintes Lippenbekenntnis handelte.

BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN hingegen verfolgt hier auf allen Ebenen (EU, Bund, Land, Kreis und Kommune) eine Politik der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Klimaschutz bedingt ernsthafte Veränderungen und Maßnahmen. Diese schränken nicht etwa die Wirtschaft und den Wohlstand ein, sondern sind Grundbedingung, um hierfür auch für die Zukunft noch eine Grundlage zu haben.

Unsere Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat folgendes Statement verfasst:

„Dies ist ein historisches Urteil. Die klare Botschaft des Bundesverfassungsgerichts ist: Zu wenig Klimaschutz bedroht die Freiheitsrechte dieser und kommender Generationen.  Wir und unsere Kinder haben ein Grundrecht auf Zukunft. Das ist eine Ansage, die Folgen haben muss. Die Zeit der Ausreden ist vorbei.

Zu Recht stellt das Gericht fest, dass die grundrechtlichen Schutzpflichten und das verfassungsrechtliche Gebot, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, mehr erfordern als vage gesetzliche Ankündigungen künftiger Ziele. Wir müssen jetzt konsequent und konkret handeln, um mehr CO2 einzusparen. Sonst haben kommende Generationen keinen ausreichenden Spielraum mehr.

Das heißt, es braucht ein Klimaschutzsofortprogramm: bis Mitte dieses Jahrzehnts jährlich doppelt so viel an Erneuerbaren ausbauen wie jetzt, schneller aus der Kohle aussteigen, ab 2030 nur noch emissionsfreie Autos zulassen und einen CO2-Preis, durch den Investitionen in klimaneutrale Produktionsweisen belohnt werden, Klimaschädigung wird dagegen teurer.

Das wollen wir in einer neuen Bundesregierung umsetzen. Wir werden unser Land auf die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens ausrichten und das Klimaschutzgesetz entsprechend ändern. Dazu zählt auch die Festlegung konkreter Reduktionsziele für den gesamten Zeitraum bis zur Erreichung von Klimaneutralität über alle Sektoren. Wir haben als politisch Verantwortliche die Aufgabe, nicht nur in kurzfristigen Zyklen zu denken, sondern Grundrechte langfristig zu garantieren. So wollen wir handeln.“

Annalena Baerbock (29.04.2021)

Außerdem der Tweet von Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock zum Thema:

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