Grundsatzbeschluss zur Einführung der Grundsteuer C in Haltern am See. Antrag

Mit Anwendungsbeginn der neuen Grundsteuerregelungen ab 01.01.2025 würde unter Beibehalt der aktuellen Hebesätze die vom Gesetzgeber beabsichtigte Aufkommensneutralität nicht erreicht werden. Gemäß Information der Halterner Stadtverwaltung entstehe so ein Defizit in Höhe von 360.000 Euro. Wir halten die Einführung einer Grundsteuer C für gerechtfertigt, um einen Anreiz zur Baulandmobilisierung zu schaffen. Die Grundsteuer C zielt auf unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind. Spätestens seitdem die Stadt Haltern am See vom Land NRW im Jahre 2023 als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert wurde, ist die wirksame Baulandmobilisierung eine der drängendsten Aufgaben. In der konkreten Ausgestaltung der Grundsteuer C soll der Hebesatz in der Form festgelegt werden, dass das Defizit von 360.000 Euro ausgeglichen und Aufkommensneutralität ohne Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B erzielt wird.

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