Die Entscheidung, für die Neubebauung „Hof Brosthaus“ von der Aufstellung eines Bebauungsplans abzusehen, darf kein Vorbild für zukünftige Bauvorhaben sein.
Die Entscheidung, für die Neubebauung „Hof Brosthaus“ von der Aufstellung eines Bebauungsplans abzusehen, darf kein Vorbild für zukünftige Bauvorhaben sein.
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