Der neue Gesetzentwurf vom 20.04.2021 zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches eröffnet Kommunen die Möglichkeit, den Ausbau der Windenergie bis zu den bisherigen Grenzen des Immissionsschutzrechts voranzutreiben (d.h. dreifache Anlagenhöhe), wenn eine Gemeinde dies wünscht und eine entsprechende Bauleitplanung trifft. Wir fragen, welche Auswirkungen dieser Gesetzentwurf auf die aktuelle Flächennutzungsplanung in Haltern haben könnte.
Verwandte Artikel
RVR-Verbandsversammlung leitet Änderungsverfahren für den Regionalplan ein, um Windenergienutzung zu steuern. Pressemitteilung zur Infoveranstaltung am 16.01.2024
Im Gespräch mit Mitgliedern der RVR-Verbandsversammlung und der Regionalplanungsbehörde haben die Ortsverbände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Haltern und Dorsten sich bereits im Dezember mit den Auswirkungen der 1. Änderung…
Weiterlesen »
Carsharing in Haltern: Wir lassen nicht locker!
Eine Mehrheit aus CDU und FDP hat bei der Abstimmung über die Einrichtung von Carsharing in Haltern die Übernahme eines finanziellen Eigenanteils durch die Stadt verhindert. Wir machen uns für…
Weiterlesen »
Wind weht viel Geld in die Stadtkasse. Pressemitteilung
840.000 EURO Gewerbesteuereinnahmen hat Haltern aus dem Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) im Jahr 2023 eingenommen. Dies teilte die Stadtverwaltung auf Nachfrage der GRÜNEN Fraktion in der Sitzung des Haupt- und…
Weiterlesen »