Radikale Rodung am Hohlweg in Lünzum | Antwort auf unsere Anfrage

Entlang des Hohlwegs von Lünzum nach Holtwick haben sich über die Jahre wertvolle dichte Hecken- und Gehölzstrukturen gebildet. Sie stellten eine Biotopstruktur dar, die eine überaus hohe biologische Vielfalt sowie sehr vielfältige Habitatstrukturen für unzählige Arten aufwies. Der Bereich war ein geschützter Landschaftsbestandteil (LB) nach § 29 BNatSchG i.Z.m. § 39 LNatSchG NRW.

Mehrere Bürger*innen haben sich seit Donnerstag, dem 22. April, bei uns gemeldet, um uns über eine radikale Rodung in diesem Bereich zu berichten. Sachkundige Mitglieder unseres Ortsverbands haben den Hohlweg am Freitagabend aufgesucht und dabei in der Tat eine große Zerstörung feststellen müssen. Anhand der Schnittkanten war zudem deutlich zu erkennen, dass die Maßnahmen maximal wenige Tage zurückliegen. Die in § 39 (5) BNatSchG genannten Fristen wurden definitiv nicht eingehalten. Wie wir von Anwohnerinnen erfuhren, ist auch bereits Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde erstattet worden.

Im Zusammenhang mit den Rodungen haben wir folgende Fragen an die Stadtverwaltung in Haltern am See gestellt:

  1. Hat die Stadtverwaltung diese Maßnahme beauftragt, bzw. ist ihr der Auftraggeber bekannt?
  2. Durch wen wurde diese Maßnahme durchgeführt?
  3. Was ist die Begründung für die Durchführung dieser Maßnahme?
  4. Was wird von Seiten der Stadtverwaltung unternommen, um Verstöße gegen die Naturschutzgesetze zu ahnden?
  5. Hat die Untere Naturschutzbehörde sich bereits mit der Stadtverwaltung in Verbindung gesetzt? Wie lautet die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu diesem Vorgang?

Bei uns wächst der Eindruck, dass der Wert von Gehölz-, Hecken- und oft generell Vegetationsstrukturen verkannt wird und diese allzu schnell zerstört, entfernt oder radikal zurückgeschnitten werden. Diese Besorgnis wird von vielen Bürgerinnen geteilt: Insbesondere in den vergangenen Wochen häufen sich bei unserer Fraktion Anfragen von Bürgerinnen zu ähnlichen Maßnahmen. Für einen effektiven Umwelt- und Klimaschutz
müssen wir diesen offenbar laufenden Trend stoppen und umkehren. Politik und Verwaltung sollten hier gemeinsam handeln. In diesem Kontext bitten wir nochmals eindringlich darum, die Fraktionen sowie die Öffentlichkeit im Vorfeld von Baumschnitt- oder Baumfällarbeiten zu informieren.

2021-04-23

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Es ist nun folgende Antwort bei uns eingegangen:

Sehr geehrte Frau Doebler,

Recherchen in meinem Haus haben ergeben, dass die Hecke entlang des Hohlweges zwischen Lünzum und Holtwick leider tatsächlich von einem Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes geschnitten worden ist. Der Hohlweg ist im Biotopkataster des LANUV eingetragen und auch durch den Landschaftsplan „Haltern“ geschützt. Der Mitarbeiter hat jedoch ohne entsprechende Anweisung gehandelt, wenngleich aber trotzdem in vermeintlich bester Absicht.

Nach Inaugscheinnahme durch den Gärtnermeister des Baubetriebshofes handelte sich zum überwiegenden Teil um Brombeersträucher und einige wenige Schlehen, welche wohl dazwischen gestanden haben und nicht gesehen worden sind. Die Brombeeren werden wieder austreiben und in wenigen Wochen wieder nachgewachsen sein. Die beschädigten Schlehen werden wir zum Herbst selbstverständlich ersetzen.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass das Verhalten des Mitarbeiters keinesfalls zu entschuldigen ist. Es hätte ihm bewusst sein müssen, dass es sich um Anpflanzungen in einem besonders naturschutzrechtlich geschützten Bereich handelt. Ich habe das Verhalten meines Mitarbeiters bereits zum Anlass genommen, diesen noch einmal fachlich zu unterweisen und ihm gegenüber auch eine ausdrückliche Ermahnung ausgesprochen.

Seitens der UNB wurde die Stadt zu einer weiteren Maßnahme an einem Hohlweg in Lünzum befragt. Hier ist von der Stadt keine Maßnahme durchgeführt bzw. beauftragt worden. Die Vermutung liegt nahe, dass hier ansässige Landwirte tätig geworden sind.

Die Stadt Haltern am See hat keine Kompetenz, Verstöße gegen Naturschutzgesetze zu ahnden. Zuständig hierfür ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen.

Die Untere Naturschutzbehörde hat die Stadt Haltern am See zur Stellungnahme zu beiden Maßnahmen aufgefordert, da sich mehrere Bürgerinnen und Bürger mit einer Anzeige dorthin gewandt haben. Ich habe der UNB inhaltlich dasselbe mitgeteilt wie Ihnen.

Selbstverständlich wird der Wert von Gehölz-, Hecken- und oft generell Vegetationsstrukturen in der Verwaltung allgemein nicht verkannt.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Schweigmann
Baudezernent
Stadt Haltern am See

E-Mail vom 05.05.2021 an die Geschäftsführung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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