Die Enttäuschung und Empörung der Anwohnerinnen im Elterbreischlag, ihr Ohnmachts- und verletztes Rechtsempfinden ist verständlich und nachvollziehbar. In drei Punkten ist die Bauausführung rechtswidrig; baurechtliche Konsequenzen werden mit dem Argument, dass ein Rückbau nicht verhältnismäßig sei, ausgeschlossen. Es ist nicht verwunderlich, dass ein solcher Vorgang bei den Bürgerinnen zu einem Vertrauensverlust in das Handeln der Verwaltung führt.
Wir Grüne wurden dafür kritisiert, dass einige Grüne Ratsmitglieder in 2014 dem Bau des Pflegeheims in Sythen durch den Investor Alloheim zustimmten. Wir haben uns damals die Entscheidung nicht leicht gemacht. Im Nachhinein betrachtet, war die Entscheidung für Alloheim ein schwerwiegender Fehler. Dies haben die grünen Ratsmitglieder u.a. in der Ratssitzung im Oktober 2018 öffentlich eingeräumt. Anders verhält es sich aber bei der rechtswidrigen Entscheidung zu den baulichen Veränderungen. Diese wurde ohne Beteiligung der Politik alleine von der Verwaltungsspitze getroffen und ist auch von dieser zu verantworten.
Unserer Ansicht nach müssen Verwaltung und Politik klären, welche Maßnahmen zielführend sind, um einer künftigen Missachtung der grundlegenden Gesetzesregelung durch den §31 Baugesetzbuch durch die Verwaltung vorzubeugen. Dazu müssen zunächst die Genese des Vorgangs und das intransparente Vorgehen der Verwaltung lückenlos aufgearbeitet werden. Dazu gehört auch, die Rolle des damaligen Bürgermeisters Klimpel zu klären, die Verhältnismäßigkeit eines Rückbaus zu thematisieren und die Anwohnerinnen einzubeziehen. Wir würden eine von allen Halterner Politikerinnen gemeinsam getragene Aufarbeitung favorisieren.
Ulrike Doebler
Fraktionsgeschäftsführerin Bündnis 90/Die Grünen
Michael Zimmermann
ehemaliger Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Sarah Radas
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
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