Der Antrag der WGH zielt unmissverständlich darauf ab, jeglichem weiteren Windkraftausbau in Haltern Steine in den Weg zu legen. Dabei hat unser Bundesland einen besonders großen Aufholbedarf: 2019 betrug der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in NRW 16 % während der Anteil im Bundesschnitt zu dem Zeitpunkt mit 46 % etwa Faktor 3 höher lag. Die Landesregierung hat als Ziel für 2030 eine Verdreifachung des EE-Anteils auf 50 % ausgegeben. Dies wird nicht ohne einen kräftigen Ausbau aller erneuerbarer Energien machbar sein.
Haltern kommt dabei eine besondere Verantwortung zu: Durch die dichte Besiedlung NRWs braucht es die ländlichen Regionen, um Windenergieanlagen unterzubringen. Wir müssen selbstverständlich einen größeren Beitrag leisten als z. B. Essen oder Dortmund, wo unstrittig kaum Platz für WEA vorhanden ist.
Man kann daher auch nicht pauschal sagen: Mit über 20 WEA auf städtischem Grund haben wir genug für die Energiewende getan. Jede Kommune muss ihre individuellen Möglichkeiten ausschöpfen.
Statt starrer Abstandsvorgaben in Metern sollte die Situation vor Ort und damit die konkrete Beeinträchtigung von Mensch und Tier unter Beachtung des Bundesimmissionsschutzgesetzes betrachtet werden. Niedersachsen macht es vor: 2019 hatten von 6431 Windrädern nur 854 (13 %) einen Abstand von mindestens 1000 m zu Wohnbebauung, während fast doppelt so viele (1582 – 25 %) Windräder einen Abstand von sogar unter 400 m hatten. Dies ist dort im Großen und Ganzen akzeptiert.
Statt Geld, Energie und Zeit des knapp bemessenen Verwaltungspersonals zu verschwenden, sollten wir alle gemeinsam daran arbeiten, für die Akzeptanz von Windkraft zu werben, Mythen über Gesundheitsgefahren aufklären und Vorteile, wie z. B. Energieautarkie oder eine mögliche finanzielle Beteiligung von Anwohner:innen in den Vordergrund stellen. Eine Befassung der Verwaltung ist aus unserer Sicht daher nicht erforderlich und wir lehnen den Antrag aus diesen Gründen entschieden ab.
Die WGH hatte folgenden Antrag gestellt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stegemann,
die WGH bittet, den folgenden Antrag in der Tagesordnung für die nächste Ratssitzung zu berücksichtigen:
Der Rat der Stadt Haltern am See beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Windenergieanlagen rechtssicher auf dem Halterner Stadtgebiet im Vorsorgeabstand von 1000m dauerhaft auszuschließen.
Antrag der WGH vom 08.11.2021
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